Mitglieder-Beiträge

  1. Von den Mitgliedern, mit Ausnahme der Ehrenmitglieder, wird ein Jahresbeitrag erhoben.
  2. Die Höhe des Jahresbeitrages wird vom Gilderat festgesetzt. Pro Person beträgt der Jahresbeitrag 25,00 €; der Ehepartner zahlt 12,50 €.
  3. Schüler und Studenten zahlen einen um die Hälfte reduzierten Beitrag. Bei Ehepaaren und Familien zahlt das erste Mitglied den vollen Beitrag, das nächste den halben. Für jedes minderjährige Kind reduziert sich der Beitrag nochmals jeweils um die Hälfte. Bei Alleinerziehenden findet diese Regelung entsprechend Anwendung.
  4. Beiträge können nur bargeldlos (Überweisung/Lastschrift) und in einem Betrag entrichtet werden.
  5. Von der Pflicht zur Beitragszahlung kann der Gilderat Mitglieder freistellen.